Jede und jeder erhält ein Dankeschön für vermittelte Geschäfte an die Walter Ressnig p-ad.
Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:
Die Vermittlung darf nicht für das eigene Geschäft erfolgen.
Die vermittelnde Person darf nicht im Arbeitsverhältnis oder in der Geschäftsleitung der Firma stehen, für welche das Geschäft vermittelt wird.
Die Überreichung des Dankeschöns über die Vermittlung erfolgt in der Regel nach Auftragsschluss.
Für Aufträge ab CHF 25'000.00 erfolgt die Übergabe des Dankeschöns in zwei Teilen, 50% nach Inkasso der ersten Rechnung und 50% nach erfolgreichem Abschluss des vermittelten Geschäftes.
Folgendes Dankeschön bekommen Sie:
Sie erhalten für Geschäfte ab CHF 1'000.00 ein Dankeschön von 7.5%
Das Dankeschön wird ausschliesslich in REKA-CHECKS überreicht!
(Worum geht es?)
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