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News
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Inhaltsverzeichnis:
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Änderung in der Sozialversicherung per 1.1.2003 |
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Lohnbeiträge an die Arbeitslosenversicherung
Der Bundesrat hat auf Antrag des Eidgenössischen
Volkswirtschaftsdepartements beschlossen, die Inkraftsetzung der 3.
Revision des Bundesgesetzes über die obligatorische
Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (AVIG) auf der
Beitragsseite vorzuziehen. Die Lohnbeiträge werden per 1. Januar 2003
für die ALV1 auf 2.5% und für die ALV2 auf 1 Prozent gesenkt. Sowohl
Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer haben je die Hälfte zu tragen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter:
http://www.bsv.admin.ch/ahv/aktuell/d/beitragssatz_alv.htm
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Anpassung der Grenzbeträge der beruflichen
Vorsorge
Der Bundesrat hat zudem die Verordnung über die Anpassung der
Grenzbeträge bei der beruflichen Vorsorge per 1. Januar in Kraft
gesetzt. Der Koordinationsabzug wird auf CHF 25'320 erhöht. Auch die
obere Limite des Jahreslohnes wird auf CHF 75'960 angepasst.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter:
http://www.bsv.admin.ch/aktuell/presse/2002/d/02103001.htm
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Tabellendarstellung der Änderungen:
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Rubrik: |
Beiträge ab
01.01.2003 |
Beiträge bis
31.12.2002 |
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ALV-Satz 1 Arbeitnehmer in % |
1.25 % |
1.50 % |
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ALV-Satz 1 Arbeitgeber in % |
1.25 % |
1.50 % |
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ALV-Satz 2 Arbeitnehmer in % |
0.50 % |
1.00 % |
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ALV-Satz 2 Arbeitgeber in % |
0.50 % |
1.00 % |
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Koordinationsabzug in CHF |
25’320 |
24’720 |
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Obere Limite des Jahreslohnes in CHF |
75’960 |
74’160 |
News vom
1.1.2003
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Termine |
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Jeder will Mahnungen, Zinsen und Ärger vermeiden, bitte halten Sie
folgende Termine ein:
- Freitag den 31.
Juli 2003
Deklaration MWSt 2. Quartal 2003
News vom
29.6.2003
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Verzugszins AHV |
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Der Verzugszins bei der AHV beträgt für untenstehende Fälle zur Zeit 5%.
(seit 1.1.2001)
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Verspätete Zahlung
Die einzige wirksame Möglichkeit,
diese Zinszusatzbelastungen zu umgehen, ist die pünktliche Zahlung.
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Einreichung der Vorjahres Schlussdeklaration nach
dem 31. Januar
Auch hier bleibt als einziges Mittel
die fristgerechte Meldung.
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Bei Akontozahlungen, die tiefer liegen als 75% der
definitiven Prämie
Hier empfiehlt es sich, die Anpassung
der gemeldeten Lohnsumme bereits unter dem Jahr vorzunehmen.
Mehr Informationen erhalten Sie bei uns oder bei Ihrer Ausgleichskasse!
News vom
1.1.2003
^ nach oben |
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